Gemeinsam Open Access voranbringen

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Während der Open Access Week informieren wir Sie zu aktuellen Themen.

In Teil 1 unserer Artikelserie zur Open Access Week haben wir einen der wesentlichen Gründe aufgezeigt, warum ein Umstieg auf Open Access notwendig ist. Gelingen kann er jedoch nur als gemeinsame Aktion der internationalen Forschungslandschaft. Einzelne Einrichtungen bewirken im Alleingang nichts. Wenn sie sich den Preissteigerungen der Großverlage verweigern, beschränken sie lediglich den Literaturzugang ihrer eigenen Forscher. Deshalb sind konzertierte Aktionen auf verschiedenen Ebenen durch verschiedene Akteure nötig, und davon gibt es inzwischen einige.

Seit 2009 und noch bis 2020 betreibt die DFG das Förderprogramm „Open Access Publizieren„. Hochschulen können Mittel zum Aufbau von Open-Access-Publikationsfonds beantragen, aus denen Artikelgebühren bis maximal 2.000 € bezahlt werden, die Autoren der eigenen Einrichtung für die Veröffentlichung in reinen Open-Access-Journals entstehen können. Die UB Kassel verwaltet seit 2014 einen solchen Fonds. Zudem empfiehlt die DFG, bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen Open Access zu wählen. Der Österreichische Wissenschaftsfonds geht einen Schritt weiter und macht Open Access für seine Fördermittelnehmer verpflichtend, möglichst als Publikation in einem Open-Access- oder hybriden Journal (d.h. einem Subskriptionsjournal mit der Option zur Open-Access-Freischaltung einzelner Artikel), alternativ auch als Zweitveröffentlichung auf einem Schriftenserver. Er bezahlt bis zu 2.500 € pro Artikel. Der Schweizerische Nationalfonds hat eine vergleichbare Lösung und zahlt bis zu 3.000 CHF, jedoch nicht für Veröffentlichungen in hybriden Journals. Auch in anderen Ländern gibt es entsprechende Programme, so z.B. im Rahmen der Open Access Policy der Researchs Councils UK. Auch Forschungsergebnisse aus dem EU-Programm Horizon 2020 müssen Open Access veröffentlicht werden.

Ein Vorreiter in Sachen Open Access sind die Niederlande. Die niederländische Regierung strebt an, dass bis 2024 sämtliche wissenschaftliche Veröffentlichungen niederländischer Forscher im Open Access erscheinen. Die „vereniging van universiteiten“ (VSNU) verhandelt dazu mit diversen Verlagen und akzeptiert keine Vertragsverlängerungen ohne entsprechende Open-Access-Klauseln, die es ihren Forschern erlauben, in  Zeitschriften der jeweiligen Verlage ohne Extrakosten oder mit angemessenen Vergünstigungen Open Access zu publizieren. Die Niederlande haben Open Access während ihrer EU-Ratspräsidentschaft 2016 auf die politische Agenda gesetzt. Im Mai verkündete der EU-Rat für Wettbewerbsfähigkeit, dass ab 2020 alle wissenschaftlichen Publikationen aus öffentlich finanzierter Forschung frei zugänglich sein müssen. Dem folgte im September auf nationaler Ebene die Open-Access-Strategie des BMBF. Sie beinhaltet ebenfalls die Verpflichtung, Forschungsergebnisse aus vom BMBF geförderten Projekten als Erst- oder Zweitveröffentlichung im Open Access zu publizieren.

Ein wichtiger Baustein auf internationaler Ebene ist die OA2020-Mission, die auf der 12. Berlin Open Access Conference im November 2015 abgestimmt wurde. Sie hat sich die möglichst vollständige Überführung bestehender wissenschaftlicher Zeitschriften vom Subskriptionsmodell zu Open Access zum Ziel gesetzt, was durch mittelfristige Umschichtungen von Subskriptionsgebühren in Open-Access-Publikationsfonds ermöglicht werden soll. Dass diese Umschichtung finanzierbar ist, hat die Max Planck Gesellschaft (MPG) in einem White Paper vorgerechnet, das Herr Dr. Schimmer von der MPG im letzten Jahr auf unserer Open-Access-Podiumsdiskussion an der Universität Kassel vorgestellt hat. Neben DFG, Hochschulrektorenkonferenz, MPG und Fraunhofer Gesellschaft zählt auch die Universität Kassel zu den bisherigen Unterzeichnern von OA2020.

Es gibt viel Bewegung im Bereich Open Access. Auch die UB Kassel engagiert sich für die Umgestaltung des wissenschaftlichen Publikationswesens. Letztendlich muss die Transformation aber von allen Akteuren und insbesondere den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern getragen werden. Im dritten und letzten Teil dieser Serie erfahren Sie, wo sie veröffentlichen können, um diesen Prozess zu unterstützen.

Kontakt:
Dr. Tobias Pohlmann
pohlmann@bibliothek.uni-kassel.de
0561 804 2529

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