Immer wieder erreichen uns Anfragen der Nutzer über entliehene Bücher mit unendlich scheinenden Leihfristen. Wie diese entstehen und was Sie für Möglichkeiten haben, an die begehrten Bände zu kommen, erklärt mein Kollege Harald Weber wie folgt:
„Das ist Ihnen sicher auch schon einmal passiert: ein Erfolgserlebnis bei der Suche im Online-Suchportal („Ja! Das Buch gibt’s hier!“), gefolgt von der Erkenntnis („… aber das hat schon jemand anders. Ja, dann merke ich es eben vor.“) und der darauffolgenden Enttäuschung („Wann ist das Rückgabedatum? In drei Jahren?! Das kann doch echt nicht wahr sein!“).
Nur die Ruhe. Eigentlich ist das nämlich ein gutes Zeichen. In den meisten Fällen liegt dieses Buch dann bei einer Dozentin oder einem wissenschaftlichen Mitarbeiter, denen Dauerleihfristen eingeräumt werden. Wenn Sie dieses Buch vormerken, erhält der glückliche Noch-Besitzer eine Mitteilung, dass es Zeit ist, sich binnen vier Wochen vom Buch zu trennen. Viele warten dann auch nicht die ganzen vier Wochen ab, sondern geben es schon nach ein paar Tagen her. Natürlich besteht dabei immer noch das Risiko, dass Dozenten oder Mitarbeiter sagen: „Das brauche ich aber wieder!“ und ihrerseits eine Vormerkung eintragen. Aber das gehört eben irgendwie dazu …
Wenn das von Ihnen gewünschte Buch so etwa in einem Jahr zurückgegeben werden muss, dann steht es möglicherweise in einem Semesterapparat und wird nicht vor den Prüfungen zur Vorlesung wieder frei verfügbar sein; allerdings kann jeder die betreffende Bereichsbibliothek mit dem Semesterapparat aufsuchen und die gerade am dringendsten benötigten Passagen lesen und kopieren. Die Bibliotheksmitarbeiter am Auskunftstresen helfen hier gerne weiter .
Liegt das Rückgabedatum noch mehr als fünf Jahre in der Zukunft, ist das Buch wahrscheinlich verloren gegangen, nicht mehr aufzufinden und als vermisst verbucht worden.
Ist es noch irgendwie, irgendwo erhältlich, beschaffen wir auf Wunsch gerne Ersatz . Bis uns das gelingt, haben Sie die Möglichkeit, dieses Buch per Fernleihe aus einer anderen Bibliothek zu bestellen. Die Kosten für die Fernleihbestellung übernehmen in einem solchen Fall wir.“ – Harald Weber