urheberrecht

Lehrende und Forschende, Studierende wie auch Mitarbeiter:innen in Bibliotheken und Verwaltungen benötigen heute eine Urheberrechtskompetenz, die es Ihnen ermöglicht, fremde Werke umfassend und rechtssicher zu nutzen und zu verbreiten, aber auch eigene Werke urheberrechtskonform zu veröffentlichen.

Einladung zur Fortbildung der Universitätsbibliothek: „Urheberrecht im universitären Alltag“
Weiterlesen Urheberrecht im universitären Alltag
Weiterlesen

Helfen Sie bei der Literaturversorgung:
Laden Sie Ihre Publikationen auf KOBRA hoch!
Ein Beitrag von Dr. Sarah Dellmann

Angesichts der coronabedingten Schließung arbeiten wir auf Hochtouren, um das Angebot im Bereich der E-Books und E-Journals zu erweitern (1) und die Literaturversorgung aufrechtzuerhalten. Auch Sie können in dieser Situation dazu beitragen, Literatur für Forschung und Lehre frei zugänglich zu machen, indem Sie Ihr „Zweitveröffentlichungsrecht“ wahrnehmen und eine Kopie Ihrer Artikel für Zeitschriften und Sammelbände auf dem Hochschulschriftenserver KOBRA (Kasseler Online Bibliothek, Repository und Archiv) bereitstellen (2).

KOBRA – Der Dokumentenserver der Universität Kassel

Weiterlesen Homeoffice #Tipp3
Weiterlesen

Die Zwangspause macht das digitale Bereitstellen von Lernmaterialien notwendiger denn je. Die urheberrechtlichen Folgen von unrechtmäßig zugänglich gemachten Ressourcen sind allerdings nicht zu unterschätzen. Unser Tipp für eine unproblematische Auflistung von Verlagsmedien in Moodle: Setzen Sie einen Link auf den jeweiligen Katalogeintrag des Titels in KARLA. In Moodle können hier auch Kommentare ergänzt werden, zum Beispiel „Kapitel x bis y lesen“ oder ähnliches. Für den Link zu KARLA kopieren Sie einfach die URL der Einzeltreffer-Anzeige.
Hinweise der Uni Kassel zum UrhG
Hinweise der Uni Kassel für digitale Lehre

Ein Großteil der gedruckten und elektronischen Ressourcen ist urheberrechtlich geschützt. Bild: DigitalArtist, Pixabay

Creative Commons LizenzvertragDieser Beitrag – ausgenommen Zitate und anderweitig gekennzeichnete Teile – ist unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung International (CC BY 4.0) lizenziert. Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.


Weiterlesen

Weitere Veranstaltungen dieser Reihe finden am 4.6. und 2.7. statt

Weitere Veranstaltungen dieser Reihe finden am 4.6. und 2.7. statt

Haben Sie schonmal von einer „Kulturflatrate“ gehört? Ich nicht, finde den Begriff aber mehr als spannend, assoziiere damit die „totale Freiheit im Medienbereich“ und bin als leidenschaftliche Bibliothekarin gleich dabei!

Wenn es Ihnen ähnlich ergeht, dann sind Sie heute ab 18.00 Uhr goldrichtig im Gießhaus der Universität Kassel. Dort findet die diesjährige Auftaktveranstaltung der Reihe „Brennpunkt Medien und Recht“ unter dem Titel „All you can read! – Wem das E-book auf den Magen schlägt“ statt.

Prof. Dr. Reto M. Hilty, Direktor des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb (München) wird sich mit dem Vormarsch der E-Books und den einhergehenden Fragestellungen rund um Urheberrechte und derzeitige Verlagsmodelle auseinandersetzen. Er stellt die Frage:“Passen die herkömmlichen Prinzipien des Urheberrechts in einer Welt digitaler Bücher noch?“ und „[…] wäre gar eine Kulturflatrate die richtige Antwort?“

In einer sich anschließenden Paneldiskussion finden sich vielleicht interessante Lösungsansätze, die es nicht zu verpassen gilt. Also: geben Sie doch mal zur Abwechslung folgende Adresse in Ihren Navi ein: Gießhaus, Mönchebergstr. 5.
Wir wünschen Ihnen einen spannenden Abend!

 

Weiterlesen

Dr. Steffen Wawra

Dr. Steffen Wawra, Vorsitzender der Sektion 4 "Wissenschaftliche Bibliotheken" im DBV, macht darauf aufmerksam, was passiert, wenn nichts passiert in Sachen Urheberrecht.

Aus den Semesterapparaten werden die Reader entfernt. An den Kopiereren und Scannern wird die Stromversorgung gekappt. In allen Bereichsbibliotheken werden Schilder aufgestellt mit dem Warnhinweis „Kopieren verboten“. Und in Forscherteams ist der Austausch von Texten illegal. – Ein Szenario, dass sich niemand vorstellen kann, auf das wir aber zusteuern könnten, wenn nichts passiert. Es geht um den § 52a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), der erlaubt, dass Teile aus Werken in einem abgegrenzten  Personenkreis an Schulen und Hochschulen vervielfältigt werden können. Die „Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung“, so heißt der § 52a, droht Ende des Jahres auszulaufen, wenn der Bundestag keine neue Regelung schafft. Eine Expertengruppe des Deutschen Bibliotheksverbandes (DBV) hatte bereits im Mai auf das Problem hingewiesen und zu einer konzertierten Aktion in den jeweils zuständigen Ministerien der Länder aufgerufen. „Die Hochschulen sollten ihre jeweiligen Wissenschaftler und Dozenten zudem sicherheitshalber darauf aufmerksam machen, dass alle urheberrechtlich geschützten Materialien aus den elektronischen Semesterapparaten zum 1. Januar 2013 gelöscht sein müssen, falls der Gesetzgeber nicht vorher tätig wird“, heißt es in einer E-Mail an Verbandsmitglieder vom 13. Mai. Was ist seitdem passiert? „Es hat sich in der Sicht auf die Dinge nichts geändert. Dem Vernehmen nach wird die Politik sich für eine Entfristung von § 52a entscheiden, aber offiziell ist noch nichts bekannt“, sagte jetzt auf Anfrage Dr. Steffen Wawra, Leiter der Universitätsbibliothek Passau und Mitunterzeichner der Aktion. Weiterlesen Kopieren verboten! Was an der Uni passiert, wenn der § 52a des Urheberrechtsgesetzes Ende des Jahres ausläuft

Weiterlesen