Alle Jahre wieder häufen sich gerade in der Vorweihnachtszeit die Nachfragen, warum sich denn das Fristdatum der ausgeliehenen Bücher nicht verlängern lässt, man hat es doch schon mehrfach an ein und demselben Tag versucht. Und jetzt endet die Leihfrist mitten in der vorlesungsfreien Zeit und man ist doch nicht schon wieder am 5. Januar an der Uni. (Obwohl es ja doch ein paar ganz fleissige Studierende geben soll 😉 )
Des Rätsels Lösung, wie es auch in unseren Informationen zur Ausleihe steht: „Die Verlängerung beginnt mit dem Tagesdatum, an dem die Verlängerung durchgeführt wurde.“ Also NICHT mit dem ursprünglichen Fristdatum, was für Vormerker auch ziemlich unschön wäre.
Was also tun, wenn man erst ab dem 12. Januar wieder im Lande ist und sich über Weihnachten und Silvester auf einer einsamen Insel oder irgendwo anders befindet, wo man keinen Internetzugang hat?
Ganz einfach: man wartet noch ein paar Tage und verlängert vor der Abreise in den wohlverdienten Weihnachtsurlaub, also in der Woche vom 15. bis 19. Dezember. Dann endet die neue Leihfrist garantiert erst in der Zeit vom 12. bis 16. Januar!
Und ab Januar haben wir noch eine kleine Überraschung, die wird aber noch nicht verraten 😉
In diesem Sinne: schöne Feiertage wünscht die UB Kassel!