Neue Open-Access-Policy verabschiedet

Die Universität Kassel unterstützt das wissenschaftliche Publizieren nach dem Prinzip des Open Access (OA) für einen weltweit freien Zugang zu wissenschaftlicher Literatur. Einer der Gründe dafür ist die fortschreitende Konzentration des wissenschaftlichen Publikationsmarktes auf einige wenige Großverlage und die einhergehenden jährlichen Preissteigerungen für den campusweiten Zugriff auf E-Journals. Die dauerhafte und nachhaltige Versorgung mit wissenschaftlicher Literatur ist so nicht mehr sichergestellt. Ganz aktuell zeigt sich dies an den vorerst gescheiterten Verhandlungen der DEAL-Projektgruppe mit dem Verlag Elsevier, in deren Folge bei uns und vielen anderen deutschen Hochschulen kein Zugriff mehr auf die Zeitschriftenjahrgänge ab 2018 besteht.

Open Access Article in PLOS ONE

Bereits 2005 hat die Universität Kassel als eine der ersten deutschen Hochschulen eine OA-Policy verabschiedet mit der Empfehlung, Kopien wissenschaftlicher Zeitschriftenaufsätze auf frei zugänglichen Schriftenservern wie dem universitätseigenen Dokumentenserver KOBRA abzulegen. Zudem ist sie Unterzeichnerin der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen, der Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft und der Expression of Interest in the Large-scale Implementation of Open Access to Scholarly Journals (OA2020-Mission). Ziel dieser Initiativen ist es, Forschungsergebnisse für jedermann weltweit frei und uneingeschränkt zugänglich zu machen, um einen größtmöglichen Nutzen für Wissenschaft und Gesellschaft zu erreichen.

Mit ihrer ausschließlichen Fokussierung auf Zweitveröffentlichungen war die bisherige Policy etwas in die Jahre gekommen. Der Senat hat deshalb im Juli 2018 eine umfassend erweiterte Fassung verabschiedet, die den Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung trägt. Neben der Empfehlung zur Zweitveröffentlichung, die weiterhin ihre Berechtigung hat, liegt nun ein besonderer Schwerpunkt auf dem sogenannten Goldenen Weg des OA, oder anders gesagt, auf der frei zugänglichen Primärpublikation. Den Angehörigen der Universität wird empfohlen, in OA-Zeitschriften zu veröffentlichen, sofern für die jeweilige Fachdisziplin geeignete Titel existierten. Vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung über Raubverlage in den Medien ist hervorzuheben, dass die Policy die Veröffentlichung in begutachteten OA-Zeitschriften mit entsprechender Qualitätssicherung voraussetzt. Zudem ermuntert sie zur Mitarbeit bei solchen Zeitschriften als Gutachter und Herausgeber und bittet um Unterstützung bei der Transformation bestehender Subskriptionszeitschriften ins OA-Modell.

Für die Beurteilung wissenschaftlicher Leistungen ist gemäß der Policy entscheidend, dass die in die Bewertung einfließenden Publikationen einen seriösen Begutachtungsprozess durchlaufen haben, unabhängig davon, ob es sich um OA-Publikation oder Veröffentlichungen in klassischen, kostenpflichtigen Zeitschriften handelt.

Zur aktuellen OA-Policy gelangen Sie über folgenden Link: http://www.uni-kassel.de/go/oa_policy.

Unser OA-Beauftragter berät Sie gerne zu allen Fragen rund um das Thema Open Access.

Kontakt:
Dr. Tobias Pohlmann
pohlmann@bibliothek.uni-kassel.de
0561 804 2529

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