Helfen Sie bei der Literaturversorgung:
Laden Sie Ihre Publikationen auf KOBRA hoch!
Ein Beitrag von Dr. Sarah Dellmann
Angesichts der coronabedingten Schließung arbeiten wir auf Hochtouren, um das Angebot im Bereich der E-Books und E-Journals zu erweitern (1) und die Literaturversorgung aufrechtzuerhalten. Auch Sie können in dieser Situation dazu beitragen, Literatur für Forschung und Lehre frei zugänglich zu machen, indem Sie Ihr „Zweitveröffentlichungsrecht“ wahrnehmen und eine Kopie Ihrer Artikel für Zeitschriften und Sammelbände auf dem Hochschulschriftenserver KOBRA (Kasseler Online Bibliothek, Repository und Archiv) bereitstellen (2).
Auch wenn die Artikel zuvor in Nicht-Open-Access Zeitschriften oder Verlagen erschienen sind, steht dies einer Zweitveröffentlichung auf KOBRA nicht unbedingt im Weg:
- Wenn Ihre Publikation im Rahmen eines öffentlich geförderten Drittmittelprojektes entstanden und in einer Zeitschrift erschienen ist, dürfen Sie seit 2014 gemäß § 38, Absatz 4 Urheberrechtsgesetz bereits 12 Monate nach dem Erscheinen die akzeptierte Manuskriptversion (die letzte Version vor dem Layout) zugänglich machen, sofern Sie einen Link auf das Original setzen (3).
- Viele Journals gestatten die Veröffentlichung der akzeptierten Manuskriptversion nach einem Embargo von 12-18 Monaten. Sie können die Richtlinien für viele Zeitschriften hier überprüfen (4). Maßgeblich bleibt aber immer Ihr individueller Verlagsvertrag.
- Wenn Sie Ihren Artikel in einem Open-Access-Journal und/oder unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlich haben oder Sie im Verlagsvertrag nur einfache, aber nicht exklusive Nutzungsrechte an den Verlag abgetreten haben, dürfen Sie Ihre Publikation ohne Embargofristen teilen.
Haben Sie das ausschließliche Nutzungsrecht für frühere Artikel oder Sammelbandbeiträge an einen Verlag übertragen oder sind Sie sich bei (älteren) Printveröffentlichungen nicht sicher, so können Sie beim jeweiligen Verlag eine formlose Anfrage stellen, ob Sie eine Kopie auf KOBRA einstellen dürfen. Hierfür haben wir Vorlagen auf Deutsch (5) oder Englisch (6) erstellt. Gerade kleinere Verlage sind oft sehr kooperativ, insbesondere wenn es um vergriffene Publikationen geht.
Wir unterstützen Sie gerne dabei zu ermitteln, ob eine Publikation nach gültigem Recht bzw. Verlagsvertrag über KOBRA frei zur Verfügung gestellt werden darf. Neben Artikeln können Sie auf KOBRA übrigens auch andere Veröffentlichungen wie beispielweise Konferenzbeiträge (Vorträge, Poster, und Präsentationsfolien) Reports, Tagungs- oder Forschungsberichte und natürlich Qualifikationsarbeiten einstellen.
Mit dem Teilen Ihrer Publikation auf KOBRA leisten Sie nicht nur einen Beitrag zur Verbesserung der Literaturversorgung vor Ort; KOBRA garantiert die langfristige Archivierung und sorgt für die dauerhafte Auffindbarkeit durch die Vergabe einer DOI. Die Sichtbarkeit der KOBRA-Inhalte wird durch die Recherchierbarkeit im Katalog KARLA, über wissenschaftliche Suchmaschinen (OAIster, BASE (7)) und natürlich über kommerzielle Suchdienste wie Google, MSN oder Bing erhöht.
Nutzen Sie die Vorteile einer Zweitveröffentlichung, die KOBRA für Sie selbst und all diejenigen bietet, die an Ihren Beiträgen interessiert sind; es entstehen Ihnen keine Kosten und der Eigenaufwand ist übersichtlich. Es kostet Sie nicht mehr als 10 Minuten, eine Publikation in KOBRA einzustellen.
Und im Gegensatz zu befristeten Freischaltungen zu E-Ressourcen von kommerziellen Verlagen bleiben Ihre Publikationen auch zugänglich, wenn die Sonderregeln zur Corona-Krise auslaufen, die Zeitschrift ihr Erscheinen einstellt oder wenn Ihre Festplatte crasht. Fragen Sie uns gern unter oder legen Sie gleich los: https://kobra.uni-kassel.de/
Kontakt
Arvid Deppe, Verantwortlicher KOBRA
kobra@bibliothek.uni-kassel.de
Dr. Tobias Pohlmann, Open-Access-Beauftragter
openaccess@bibliothek.uni-kassel.de
Links und weitere Informationen
(1) Bis 30. Juni 2020 freigeschaltet: https://www.uni-kassel.de/ub/suchen-finden/e-medien/bis-30-juni-2020-freigeschaltete-ressourcen.html
(2) KOBRA: https://kobra.uni-kassel.de/
(3) Urheberrechtsgesetz § 38: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__38.html
(4) Publisher Copyright Policies: https://v2.sherpa.ac.uk/romeo/
(5) Muster Zweitveröffentlichung: https://www.uni-kassel.de/ub/fileadmin/datas/ub/publizieren/Anschreiben_Repository_de.pdf
(6) Muster (Englisch) https://www.uni-kassel.de/ub/fileadmin/datas/ub/publizieren/Anschreiben_Repository_en.pdf
(7) BASE (Bielefelder Academic Search Engine) https://www.base-search.net/
Weitere Informationen: https://www.uni-kassel.de/ub/publizieren/open-access/gruener-weg.html
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